Hausbau im Saarland - 100 000 Euro für 13 Jahre Baupfusch-Ärger - Die Story: Rebmann vs. Fertigbau Firma aus dem nördlichen Saarland
Die Bildzeitung - Saarland - bringt die Angelegenheit weiter an die Öffentlichkeit
Print Artikel - Bild Saarland 31.07.2023 Dauer-Baustelle Albtraum-Haus Jetzt haben wir einen Teilerfolg erreicht. Uns wurden in einem Urteil vom Saarbrücker Landgerichts 100.000 Euro zugesprochen. Damit werden wir uns natürlich nicht zufrieden geben. Der Artikel ist in der Bild Saarland am 31.07.2023 erschienen. Der Baupfusch-Streit befindet sich nun schon im 13. Jahr.
Der jahrelange Streit ist wohl noch nicht ausgestanden. Unser Rechtsanwalt (Name entfernt) erklärte: "Der Kampf der Rebmanns ist noch nicht zu Ende. Das Gericht hat in seinem Urteil neuraligische Punkte außen vor gelassen, die zu einer hundertprozentigen Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises und weiteren Schadensersatz führen." Das müsse nun in einem weiteren Verfahren geklärt werden. Auch, welchen Restwert das Haus überhaupt noch hat. Vor allem die Sache mit der irreparabelen fehlerhaften Entwässerung des Grundstücks ist noch immer ungeklärt.
Zur Erinnerung: Der Neubau darf auf Anordnung der Unteren Bauaufsicht (UBA) nich mehr betreten werden. Einsturzgefahr!
Sogar die Zwangsversteigerung drohte, weil unsere Hausbank die Ablösung ihres Darlehens aufgrund der Nichtbeleihungsfähigkeit des maroden Hausanwesens durch ein bereitstehendes Bauspardarlehen verhinderte. Das ist ja jetzt vom Tisch: Wir legten das Geld vor.
Von unserem Grundstück, welches wir bereits 2006, mehrere Jahre vor dem Hausbau, erworben und aus Eigenmitteln finanziert hatten, werden wir uns nicht trennen.
Das Haus ist nicht standsicher, ist illegeal an die Ortskanalisation angeschlossen. Das Haus ist voll mit Mängeln - vom Dach bis unter die Bodenplatte. Ein solches Haus kann unmöglich im Verkehr bleiben. Das Haus kann nur noch abgerissen werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Print-Artikel - Bild Saarland vom 31.07.2023
Nachtrag: Der Bauunternehmer hat Berufung eingelegt. Zur mündlichen Verhandlung am 20.04.2023 hat der Bauträger manipulierte statische Unterlagen vorlegen lassen, um das Gericht in die Irre zu führen.
Der jahrelange Streit ist wohl noch nicht ausgestanden. Unser Rechtsanwalt (Name entfernt) erklärte: "Der Kampf der Rebmanns ist noch nicht zu Ende. Das Gericht hat in seinem Urteil neuraligische Punkte außen vor gelassen, die zu einer hundertprozentigen Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises und weiteren Schadensersatz führen." Das müsse nun in einem weiteren Verfahren geklärt werden. Auch, welchen Restwert das Haus überhaupt noch hat. Vor allem die Sache mit der irreparabelen fehlerhaften Entwässerung des Grundstücks ist noch immer ungeklärt.
Zur Erinnerung: Der Neubau darf auf Anordnung der Unteren Bauaufsicht (UBA) nich mehr betreten werden. Einsturzgefahr!
Sogar die Zwangsversteigerung drohte, weil unsere Hausbank die Ablösung ihres Darlehens aufgrund der Nichtbeleihungsfähigkeit des maroden Hausanwesens durch ein bereitstehendes Bauspardarlehen verhinderte. Das ist ja jetzt vom Tisch: Wir legten das Geld vor.
Von unserem Grundstück, welches wir bereits 2006, mehrere Jahre vor dem Hausbau, erworben und aus Eigenmitteln finanziert hatten, werden wir uns nicht trennen.
Das Haus ist nicht standsicher, ist illegeal an die Ortskanalisation angeschlossen. Das Haus ist voll mit Mängeln - vom Dach bis unter die Bodenplatte. Ein solches Haus kann unmöglich im Verkehr bleiben. Das Haus kann nur noch abgerissen werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Print-Artikel - Bild Saarland vom 31.07.2023
Nachtrag: Der Bauunternehmer hat Berufung eingelegt. Zur mündlichen Verhandlung am 20.04.2023 hat der Bauträger manipulierte statische Unterlagen vorlegen lassen, um das Gericht in die Irre zu führen.