Hausbau im Saarland - Haus-Besitzer klagen Justiz an - Die Story: Rebmann vs. Bauunternehmen im Fertigbau und Massivbau aus dem nördlichen Saarland
Die Bildzeitung - Saarland - bringt die Angelegenheit weiter an die Öffentlichkeit
Print Artikel - Bild Saarland 02.11.2023
Dauer-Baustelle Albtraum-Haus Von der Justiz fühlen wir uns allein gelassen.
Seit 13 Jahren schaut die Justiz zu und lässt den Bauunternehmer gewähren:
Unser Rechtsanwalt (Name entfernt) erklärte: "Die Rebmanns sind keine Querulanten. Im Jahr 2010 wollten sie sich auf ihrem Grundstück in Gersheim (Saarpfalz-Kreis) den Traum vom Eigenheim erfüllen und beauftragten sie" ein Bauunternehmen im Fertigbau und Massivbau aus dem nördlichen Saarland "mit der Errichtung ihres Hauses. Heute steht dort eine Bauruine, deren Nutzung die zuständige Bauaufsicht bis auf Weiteres untersagt hat.
Die Liste der Baumängel ist lang: Fehlende Abdichtung gegen drückendes Wasser, unzureichende Wärmedämmung, nicht fachgerechte Herstellung von Ring- und Erddruckbalken (Statik), lebensgefährliche Fundamenterdung – um nur einige zu nennen. Die Rebmanns können nachweisen, dass der Bauunternehmer sie betrogen hat. Mängel wurden arglistig verschwiegen, Kellerräume anstatt der bestellten Büroräume geliefert, die Innenfläche eigenmächtig verkleinert, vorsätzlich falsche und manipulierte Statiken eingereicht. Der Straftatbestand der Baugefährdung steht im Raum. Der Bauunternehmer versucht die Mängel herunterzuspielen. Doch eine Sanierung des Wohnanwesens kommt nicht in Betracht. Das Haus muss abgerissen werden.
Ein klarer Fall vor Gericht – sollte man meinen. Doch die Rebmanns kämpfen nunmehr im 13. Jahr vor dem Saarbrücker Landgericht und dem Saarländischen Oberlandesgericht um ihr Recht. Sie fordern die Rückerstattung des gezahlten Werklohns und Schadenersatz wegen nutzlos gewordener Investitionen. Insgesamt beläuft sich die Klageforderung – einschließlich Zinsen und Kosten – auf rund eine halbe Million Euro. Doch die Gerichte fassen den Bauunternehmer mit Samthandschuhen an. Mehrmals versucht man die Rebmanns in einen ungünstigen Vergleich zu drängen. Wichtige Schriftstücke bekommen die Rebmanns nicht zu Gesicht. Regelmäßig versucht der Bauunternehmer das Gericht zu täuschen."
Zur Erinnerung: Der Neubau darf auf Anordnung der Unteren Bauaufsicht (UBA) nich mehr betreten werden. Einsturzgefahr!
Sogar die Zwangsversteigerung drohte, weil unsere Hausbank die Ablösung ihres Darlehens aufgrund der Nichtbeleihungsfähigkeit des maroden Hausanwesens durch ein bereitstehendes Bauspardarlehen verhinderte. Das ist ja jetzt vom Tisch: Wir legten das Geld vor.
Von unserem Grundstück, welches wir bereits 2006, mehrere Jahre vor dem Hausbau, erworben und aus Eigenmitteln finanziert hatten, werden wir uns nicht trennen.
Das Haus ist nicht standsicher, ist illegeal an die Ortskanalisation angeschlossen. Das Haus ist voll mit Mängeln - vom Dach bis unter die Bodenplatte. Ein solches Haus kann unmöglich im Verkehr bleiben. Das Haus kann nur noch abgerissen werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Print-Artikel - Bild Saarland vom 02.11.2023
Nachtrag: Der Bauträger hat mittlerweile seinen Firmennamen geändert.
Dauer-Baustelle Albtraum-Haus Von der Justiz fühlen wir uns allein gelassen.
Seit 13 Jahren schaut die Justiz zu und lässt den Bauunternehmer gewähren:
- Prozessbetrug, um arglistige Täuschungen zu verdecken
- Baugefährdung (Ring- und Erdruckbalken)
- Baugefährdung (Elektroanlage, Fundamenterder entspricht nicht den Regeln der Technik)
- Aktenmanipulation
- Urkundenfälschung
Unser Rechtsanwalt (Name entfernt) erklärte: "Die Rebmanns sind keine Querulanten. Im Jahr 2010 wollten sie sich auf ihrem Grundstück in Gersheim (Saarpfalz-Kreis) den Traum vom Eigenheim erfüllen und beauftragten sie" ein Bauunternehmen im Fertigbau und Massivbau aus dem nördlichen Saarland "mit der Errichtung ihres Hauses. Heute steht dort eine Bauruine, deren Nutzung die zuständige Bauaufsicht bis auf Weiteres untersagt hat.
Die Liste der Baumängel ist lang: Fehlende Abdichtung gegen drückendes Wasser, unzureichende Wärmedämmung, nicht fachgerechte Herstellung von Ring- und Erddruckbalken (Statik), lebensgefährliche Fundamenterdung – um nur einige zu nennen. Die Rebmanns können nachweisen, dass der Bauunternehmer sie betrogen hat. Mängel wurden arglistig verschwiegen, Kellerräume anstatt der bestellten Büroräume geliefert, die Innenfläche eigenmächtig verkleinert, vorsätzlich falsche und manipulierte Statiken eingereicht. Der Straftatbestand der Baugefährdung steht im Raum. Der Bauunternehmer versucht die Mängel herunterzuspielen. Doch eine Sanierung des Wohnanwesens kommt nicht in Betracht. Das Haus muss abgerissen werden.
Ein klarer Fall vor Gericht – sollte man meinen. Doch die Rebmanns kämpfen nunmehr im 13. Jahr vor dem Saarbrücker Landgericht und dem Saarländischen Oberlandesgericht um ihr Recht. Sie fordern die Rückerstattung des gezahlten Werklohns und Schadenersatz wegen nutzlos gewordener Investitionen. Insgesamt beläuft sich die Klageforderung – einschließlich Zinsen und Kosten – auf rund eine halbe Million Euro. Doch die Gerichte fassen den Bauunternehmer mit Samthandschuhen an. Mehrmals versucht man die Rebmanns in einen ungünstigen Vergleich zu drängen. Wichtige Schriftstücke bekommen die Rebmanns nicht zu Gesicht. Regelmäßig versucht der Bauunternehmer das Gericht zu täuschen."
Zur Erinnerung: Der Neubau darf auf Anordnung der Unteren Bauaufsicht (UBA) nich mehr betreten werden. Einsturzgefahr!
Sogar die Zwangsversteigerung drohte, weil unsere Hausbank die Ablösung ihres Darlehens aufgrund der Nichtbeleihungsfähigkeit des maroden Hausanwesens durch ein bereitstehendes Bauspardarlehen verhinderte. Das ist ja jetzt vom Tisch: Wir legten das Geld vor.
Von unserem Grundstück, welches wir bereits 2006, mehrere Jahre vor dem Hausbau, erworben und aus Eigenmitteln finanziert hatten, werden wir uns nicht trennen.
Das Haus ist nicht standsicher, ist illegeal an die Ortskanalisation angeschlossen. Das Haus ist voll mit Mängeln - vom Dach bis unter die Bodenplatte. Ein solches Haus kann unmöglich im Verkehr bleiben. Das Haus kann nur noch abgerissen werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Print-Artikel - Bild Saarland vom 02.11.2023
Nachtrag: Der Bauträger hat mittlerweile seinen Firmennamen geändert.