Verdacht auf Beihilfe
Ein bestimmter Personenkreis, der in das Verfahren involviert ist, scheint dem Bauunternehmer wohlwollend gesonnen. Beweise liegen vor und der Verdacht erhärtet sich, dass der Versuch der Beihilfe zum versuchten Prozessbetrug im Raum steht. Der Versuch ist strafbar.Zu gegebenem Zeitpunkt werden weitere Informationen veröffentlicht.