Hausbau im Saarland - 6 Ordner Baupfusch-Ärger - Die Story: Rebmann vs. Fertigbau Firma aus dem nördlichen Saarland
Die Bildzeitung - Saarland - bringt die Angelegenheit weiter an die Öffentlichkeit
Print Artikel - Bild Saarland 22.04.2023 Dauer-Baustelle Albtraum-Haus Wir werden nicht mehr in unser Haus einziehen können. Der Artikel ist in der Bild Saarland am 22.04.2023 erschienen. Der Baupfusch-Streit befindet sich nun schon im 13. Jahr. Das Haus ist nicht mehr zu retten. Doch noch immer ist kein Ende in Sicht.
Das Haus in Herbitzheim ist wegen Baupfuschs nicht mehr zu retten. Seit mehr als zwölf Jahren streiten wir mit einem Bauträger aus dem nördlichen Saarland (siehe Zeitungsartikel) vor Gericht.
Endlich ein mündlicher Termin vor der 3. Zivilkammer am Saarbrücker Landgericht am 20.04.2023.
Wieder keine gütliche Lösung, wieder Warten bis 6. Juli 2023 um 9 Uhr (Hardenbergstr. 2-4, 66119 Saarbrücken - Raum 114NG), dann wollen die Richter verkünden, ob Fehler in der Statik des Hauses zu monieren sind. Zur Erinnerung: Der Neubau darf auf Anordnung der Unteren Bauaufsicht (UBA) nich mehr betreten werden. Einsturzgefahr!
Sogar die Zwangsversteigerung drohte, weil unsere Hausbank die Ablösung ihres Darlehens aufgrund der Nichtbeleihungsfähigkeit des maroden Hausanwesens durch ein bereitstehendes Bauspardarlehen verhinderte. Das ist ja jetzt vom Tisch: Wir legten das Geld vor.
Von unserem Grundstück, welches wir bereits 2006, mehrere Jahre vor dem Hausbau, erworben und aus Eigenmitteln finanziert hatten, werden wir uns nicht trennen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Print-Artikel - Bild Saarland vom 22.04.2023
Das Haus in Herbitzheim ist wegen Baupfuschs nicht mehr zu retten. Seit mehr als zwölf Jahren streiten wir mit einem Bauträger aus dem nördlichen Saarland (siehe Zeitungsartikel) vor Gericht.
Endlich ein mündlicher Termin vor der 3. Zivilkammer am Saarbrücker Landgericht am 20.04.2023.
Wieder keine gütliche Lösung, wieder Warten bis 6. Juli 2023 um 9 Uhr (Hardenbergstr. 2-4, 66119 Saarbrücken - Raum 114NG), dann wollen die Richter verkünden, ob Fehler in der Statik des Hauses zu monieren sind. Zur Erinnerung: Der Neubau darf auf Anordnung der Unteren Bauaufsicht (UBA) nich mehr betreten werden. Einsturzgefahr!
Sogar die Zwangsversteigerung drohte, weil unsere Hausbank die Ablösung ihres Darlehens aufgrund der Nichtbeleihungsfähigkeit des maroden Hausanwesens durch ein bereitstehendes Bauspardarlehen verhinderte. Das ist ja jetzt vom Tisch: Wir legten das Geld vor.
Von unserem Grundstück, welches wir bereits 2006, mehrere Jahre vor dem Hausbau, erworben und aus Eigenmitteln finanziert hatten, werden wir uns nicht trennen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Print-Artikel - Bild Saarland vom 22.04.2023