+++ Haus ist nicht gegen drückendes Wasser abgedichtet. Nicht behebbarer Schaden. Die Nutzung und das Betreten des Hauses sind behördlich untersagt. Das Haus ist nicht standsicher und stellt eine Gefahr für Leib und Leben dar. Der Fundamenterder ist ebenfalls eine GEFAHR für Mensch und Tier. Das Haus ist ILLEGAL an die Ortskanalisation angeschlossen. +++ Zur Erinnerung die BILD berichtete: BILD online +++ Zusammenhänge und Beweise unter: meinrecht.allesfakten.de +++

Der Bauunternehmer ignoriert komplett die Vorgaben bzgl. der Abdichtung gegen drückendes Wasser bei der Konstruktion der Bodenplatte (Bodengutachten). Bei der Antragstellung zur Baugenehmigung bei der Unteren Baubehörde, hat der Bauunternehmer noch vorgegeben das Haus gegen drückendes Wasser abzudichten. Die Fertigbau Firma errichtet stattdessen nicht nur eine simple Bodenplatte, die der geforderten Abdichtung nicht entspricht, sondern der Bauunternehmer geht noch weiter und "spart" erneut ein, indem er lediglich eine Schotterschicht von 4-6 cm Dicke einbringt, was im Normalfalle viel zu wenig wäre.

Die Abwasserrohre sind überhaupt nicht eingesandet. Beschädigungen sind vorprogrammiert und es wird dramatische Folgen. Beim Fundamenterder wurde besonders eingespart sodass dieser einen lebensgefährlichen Zustand 🤑 💀 erlangen kann (Gutachten und Fotos).

Die Fertigbau Firma schert sich einen Dreck um statische Notwendigkeiten bei Errichtung einer aussteifenden Wand, die als Auflager des Erddruckbalkens, der zum Hang hin den Erddruck auffangen soll, vorgesehen ist. Das Fundament fehlt dieser Wand und die Bodenplatte ist als nicht tragend konzipiert worden. Daraus folgt, dass die Standsicherheit des Erddruckbalkens und somit des gesamten Hauses, nicht vorhanden ist 🤑 💀 (siehe Fotos)!

Wichtige Termine(Die Auflistung ist nicht vollständig und wird ergänzt.)